Datenschutzerklärung

 

 

1.            Die Auftragsdatenverarbeitung richtet sich nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

2.            Der Auftraggeber ist als speichernde Stelle Herr der Daten.

 

3.            Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH setzt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich Personal ein, das gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf das Datengeheimnis und ggf. nach § 89 TKG (Telekommunikationsgesetz) verpflichtet ist. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auch über das Vertragsende hinaus, vertraulich zu behandeln.

 

4.            Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH führt die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung personenbezogener Daten ausschließlich gem. den Weisungen des Auftraggebers durch. Dabei wird die F.I.T. Financial Information Technology GmbH, die nach § 9 BDSG nebst der Anlage zu diesem Gesetz geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogener Daten treffen.

 

5.            Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH führt eine ausführliche Dokumentation der Datenverarbeitung oder Nutzung, anhand derer der Auftraggeber den Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Datenverarbeitung oder Nutzung führen kann. Dieser Dokumentation liegen die Grundsätze über ordnungsgemäße Buchführung und ordnungsgemäße Speicherbuchführung zu Grunde.

 

6.            Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und den ihm getroffenen Weisungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

 

7.            Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH behält sich vor, nach Absprache mit dem Auftraggeber, Subunternehmer zu beauftragen. Dabei stellt die F.I.T. Financial Information Technology GmbH sicher, dass die mit den Dritten zu treffenden Vereinbarungen so gestaltet sind, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen der F.I.T. Financial Information Technology GmbH und dem Auftraggeber entsprechen.

 

8.            Der Auftraggeber hat der F.I.T. Financial Information Technology GmbH die im Rahmen dieser Datenschutzregelung anweisungs-, empfangs- und kontrollberechtigten Personen zu benennen.

 

9.            Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH sichert dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Vernichtung nicht benötigten Datenmaterials (Probeausdrucke, überzählige Listen, Ausschuss etc.) zu.