Datenschutzerklärung
1.
Die
Auftragsdatenverarbeitung richtet sich nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
2.
Der
Auftraggeber ist als speichernde Stelle Herr der Daten.
3.
Die
F.I.T. Financial Information Technology GmbH setzt bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten ausschließlich Personal ein, das gem. § 5
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf das Datengeheimnis und ggf. nach § 89 TKG
(Telekommunikationsgesetz) verpflichtet ist. Beide Parteien verpflichten sich,
alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen, auch über das Vertragsende hinaus, vertraulich zu
behandeln.
4.
Die
F.I.T. Financial Information Technology GmbH führt die Datenerhebung,
-verarbeitung oder -nutzung personenbezogener Daten ausschließlich gem. den
Weisungen des Auftraggebers durch. Dabei wird die F.I.T. Financial Information
Technology GmbH, die nach § 9 BDSG nebst der Anlage zu diesem Gesetz
geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogener Daten treffen.
5.
Die
F.I.T. Financial Information Technology GmbH führt eine ausführliche
Dokumentation der Datenverarbeitung oder Nutzung, anhand derer der Auftraggeber
den Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Datenverarbeitung oder
Nutzung führen kann. Dieser Dokumentation liegen die Grundsätze über
ordnungsgemäße Buchführung und ordnungsgemäße Speicherbuchführung zu Grunde.
6.
Der
Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den
Datenschutz und den ihm getroffenen Weisungen zu überprüfen oder überprüfen zu
lassen.
7.
Die
F.I.T. Financial Information Technology GmbH behält sich vor, nach Absprache
mit dem Auftraggeber, Subunternehmer zu beauftragen. Dabei stellt die F.I.T.
Financial Information Technology GmbH sicher, dass die mit den Dritten zu
treffenden Vereinbarungen so gestaltet sind, dass sie den
Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen der F.I.T. Financial
Information Technology GmbH und dem Auftraggeber entsprechen.
8.
Der
Auftraggeber hat der F.I.T. Financial Information Technology GmbH die im Rahmen
dieser Datenschutzregelung anweisungs-, empfangs- und kontrollberechtigten
Personen zu benennen.
9.
Die
F.I.T. Financial Information Technology GmbH sichert dem Auftraggeber die
ordnungsgemäße Vernichtung nicht benötigten Datenmaterials (Probeausdrucke,
überzählige Listen, Ausschuss etc.) zu.