Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

§ 1 Geltung und Bedingungen

 

1.      Lieferungen, Leistungen und Angebote der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern und Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.      Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Fall der Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  schriftlich bestätigt werden.

3.      Die vorliegenden Bedingungen werden von dem AG auch für weitere von der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  zu erbringende Leistungen anerkannt. Insoweit wird in Folgeverträgen auf die bereits einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

4.      Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  wickelt die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Ein bestimmter Erfolg wird neben der Erbringung der Dienstleistung insoweit nicht geschuldet.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

1.      Die Angebote der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der F.I.T. Financial Information Technology GmbH, es sei denn die Leistungserbringung erfolgt durch die F.I.T. Financial Information Technology GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  und dürfen ohne Zustimmung von der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

2.      Der Umfang der durch die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  zu erbringenden Leistungen wird allein durch schriftliche Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge der Rahmenvertrag, der Einzelvertrag sowie ergänzend die AGB.

3.      Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte, Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

 

§ 3 Vergütung/Rechte an den Vertragsgegenständen

 

1.      Soweit nicht anderes angegeben, hält sich die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise dreißig Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.      Nach der vollständigen Zahlung der der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  zustehenden Vergütung geht das Recht zur Benutzung und Verwendung der Programme und sonstigen vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie das Eigentum an den zugrunde liegenden Datenträgern auf den AG über. Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  bleibt jedoch zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung der den Programmen zugrunde liegenden Ideen, Erfahrungen, Konzeptionen, Tools, Methoden, Programmentwicklungsbausteinen und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen der F.I.T. Financial Information Technology GmbH verwandt oder entwickelt wurden. Die Programme bleiben Eigentum der F.I.T. Financial Information Technology GmbH.

 

§ 4 Zahlung

 

1.      Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des AGs, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2.      Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck auf dem Konto der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  gutgeschrieben wird.

3.      Gerät der AG in Verzug, so ist die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

4.      Der AG darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  verrechnen. Der AG darf ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) nur wegen seitens der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des AG geltend machen.

 

§ 5 Haftung

 

1.      Der AG hat gegen die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  einen Anspruch auf pauschalisierten Schadensersatz, sofern der AG nachweist, dass sich die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in Verzug befindet und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs beträgt für jede Woche der Verspätung 0,25 % des Preises für die verspätet erbrachte Leistung, insgesamt jedoch höchstens 2,5 % dieses Preises. Kann der AG Leistungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig im vereinbarten Leistungsumfang in Betrieb nehmen, ermäßigt sich der pauschalisierte Schadensersatz entsprechend. Die Sätze 1 und 3 gelten nicht für Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt.

2.      Schadensersatzansprüche des AG, die über die in Ziff. 1 genannten Grenzen hinausgehen, sind sowohl gegen die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

3.      Der AG haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der AG die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  von Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 6 Geheimhaltung

 

Die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem AG bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

§ 7 Projektstartverzögerung/Rücktrittsrecht

 

Wird auf Anweisung des AG der vereinbarte Projektstart verzögert, so ist die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  berechtigt, dem AG eine Frist von zwei Wochen zur Bestimmung eines verbindlichen Termins für den Projektstart zu setzen. In diesem Fall muss der Projektstart spätestens vierzehn Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Termin erfolgen. Nach Ablauf der Frist oder der Bestimmung eines Termins, der den ursprünglich geplanten Projektstart um vierzehn Tage überschreitet, ist die F.I.T. Financial Information Technology GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Rücktritts ist der Auftraggeber verpflichtet, der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  dessen im Hinblick auf das Projekt getätigten Aufwendungen zu ersetzen sowie geleistete Dienste zu vergüten. Verlangt die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der AG einen geringeren oder die F.I.T. Financial Information Technology GmbH  einen höheren Schaden nachweist.

 

§ 8 Konkurrenzverbot

 

Mitarbeiter der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom AG als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) angestellt oder direkt beauftragt werden. Der AG hat der F.I.T. Financial Information Technology GmbH  für jeden Fall des Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000,00 Euro pro Mitarbeiter/in zu zahlen.

 


 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der F.I.T. Financial Information Technology GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

01. Januar 2016